Allgemeine Geschäftsbedingungen Themenguides

Allgemeine Geschäftsbedingungen Themenguides

1.     

Gültigkeitsbereich

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge über entgeltliche Einschaltungen, Lieferungen, Dienstleistungen oder bezahlte Kooperationen, die die MN Anzeigenservice GmbH, nachstehend auch „MNAZ“ genannt, mit Kunden hinsichtlich der von ihr verlegten Print- oder Onlinemedien und der von ihr bewirtschafteten Webportale abschließt. Sie gelten nur im Geschäftsverkehr mit Firmen und Personen, die nicht als Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu qualifizieren sind.

2.     

Vertragsgegenstand

Maßgeblich für den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag ist die Auftragsbestätigung, ergänzend die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils letztgültigen Fassung. In ihrer Wirksamkeit gehen zunächst die ausdrücklichen Regelungen in der Auftragsbestätigung und in weiterer Folge in der Anzeigenpreisliste den Bestimmungen der AGB vor.

Vertragsgegenstand sind Werbeeinschaltungen in Print- und/oder Onlineprodukten der „MNAZ“ bzw. die Nutzung der in der jeweiligen Bestellung und in der dazugehörigen Verkaufsunterlage definierten Funktionalität auf den Webportalen von „MNAZ“.  Dabei handelt es sich um Werbeeinschaltungen, Hervorhebungen von Angeboten und sonstige vom Kunden beauftragte Dienstleistungen.

Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde, dass er die Dienstleistungen als Unternehmer im Rahmen seines eigenen Unternehmens nutzt. Die Anwendung von Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes wird daher ausgeschlossen.

„MNAZ“ wird die Funktionalitäten des Webportals laufend verändern, weiterentwickeln und anpassen. Die Zusicherung bestimmter wirtschaftlicher Erwartungen und Erfolge, insbesondere hinsichtlich Verkaufserfolgen oder Kontaktanbahnungen sind nicht Gegenstand der Vertragsbeziehung.

3.     

Vertragsbeginn, Rechnungslegung, Laufzeit, Entgelte, Kündigung

I.             

Verträge, abgeschlossen auf bestimmte Zeit

Verträge werden für folgende entgeltliche Einschaltungen und Dienstleistungen auf bestimmte Zeit abgeschlossen:

·        

Werbeschaltungen in Printprodukten

·        

Werbeschaltungen in Onlinemedien

Der Vertrag über die Schaltung von Werbemitteln in Print- & Onlinemedien gilt als zustande gekommen, wenn „MNAZ“ gegenüber dem Kunden den Auftrag nachweisbar schriftlich bestätigt und dieser Bestätigung durch den Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich widersprochen wird. Die Auftragsbestätigung wird an die auf dem Bestellformular angegebene oder vom Kunden im Geschäftsverkehr verwendete E-Mail-Adresse rechtswirksam zugestellt.

Die Erbringung der Leistung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, binnen drei Werktagen nach Versand der Auftragsbestätigung.

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Vereinbarungen der jeweiligen Auftragsbestätigung.

Vereinbarte Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, bei Rechnungslegung fällig.

Die Stornierung eines Vertrags über die Schaltung von Werbemitteln ist nur dann möglich, wenn dies gesondert in der Auftragsbestätigung oder mit einem sonstigen Schriftstück vereinbart wird. Bei Stornierung eines Auftrages ohne Vereinbarung bzw. nicht rechtzeitigem Einlangen von Druckunterlagen (Vereitelung der Leistungserbringung) wird der volle Preis für die vereinbarte(n) Anzeige(n) berechnet.

II.             

Verträge, abgeschlossen auf unbestimmte Zeit

Verträge werden für folgende entgeltliche Einschaltungen und Dienstleistungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen:

·        

Premiumaccount für das Webportal

·        

Freischaltung von Bild & Logo beim Onlineeintrag des Unternehmens

Der Vertrag wird mit dem Datum der Zusendung der Auftragsbestätigung an den Kunden wirksam und  wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Auftragsbestätigung wird an die auf dem Bestellformular angegebene oder vom Kunden im Geschäftsverkehr verwendete E-Mail-Adresse rechtswirksam zugestellt.

Die Freischaltung der Daten erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, binnen drei Werktagen nach Versand der Auftragsbestätigung.

Vereinbarte Entgelte werden, sofern nicht anders vereinbart, bei Rechnungslegung fällig.

Die Laufzeit des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags beginnt mit der Verständigung des Kunden über die erfolgte Leistung (zB Freischaltung eines Profils auf einem Onlineportal).

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht spätestens 4 Wochen vor dem jährlichen Laufzeitende (Datum des Einlangens ist maßgeblich) durch den Kunden mittels eingeschriebenen Briefes oder per E-Mail an office@medianet.at gekündigt wird. Die entsprechenden Dienste werden zum Ende der Vertragslaufzeit  deaktiviert, wenn die Kündigung keinen anderslautenden Wunsch zum Ausdruck bringt.

Der Vertrag kann auch durch „MNAZ“ durch Zusendung eines E-Mails an die im Firmenprofil hinterlegte E-Mail-Adresse unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. In diesem Fall werden die in Anspruch genommenen Dienste nach dem Ende der Kündigungsfrist deaktiviert.

Hinsichtlich der Löschung bzw. Speicherung von Daten gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen, deren aktuelle Fassung auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht ist.

„MNAZ“ ist berechtigt, Entgelte für Dienstleistungen und Werbeschaltungen im Rahmen von auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Verträgen anzupassen. Für eine Anpassung in Höhe der Veränderung des jeweils gültigen Verbraucherpreisindex ist keine gesonderte Verständigung des Partners erforderlich. Darüber hinausgehende Preisänderungen sind dem Kunden spätestens 3 Monate vor dem Inkrafttreten mitzuteilen, wobei in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden besteht.

4.     

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent fällig. Alle Mahn- und Inkassospesen und allfällige Kosten der Rechtsverfolgung sind vom Kunden zu ersetzen.

„MNAZ“ ist bei Zahlungsverzug jederzeit berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrags und/oder von dem Ausgleich offenstehender Forderungen abhängig zu machen.

5.     

Auftragsabwicklung

a)       

„MNAZ“ behält sich vor, Anzeigenaufträge und elektronische Werbeformen, aber auch einzelne Werbemittel innerhalb eines Rahmenauftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für derartige abgelehnte Aufträge besteht kein Entgeltanspruch von „MNAZ“.

b)       

Die Aufnahme von Anzeigen oder elektronischer Werbeformen in bestimmte Ausgaben, zu bestimmten Zeitpunkten oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden, es sei denn, dass eine solche Platzierung ausdrücklich und nicht bloß unverbindlich festgelegt und schriftlich bestätigt wurde. „MNAZ“ bleibt es vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen wichtigen Gründen, ohne Ersatzanspruch des Kunden, aber auch ohne Entgeltanspruch von „MNAZ“ zurückzutreten.

c)       

Konkurrenzklauseln, wonach es „MNAZ“ untersagt ist, auch für Mitbewerber des Kunden tätig zu werden, dürfen von den Mitarbeitern der „MNAZ“ nicht vereinbart werden. Solche Klauseln sind nur rechtswirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

d)       

Textanzeigen und solche Werbeformen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort "Anzeige", „Promotion“ oder „Advertorial“ kenntlich gemacht.

e)       

Anzeigentexte, Grafiken und elektronische Werbemittel sind spätestens zum angegebenen Anzeigenschluss zur Verfügung zu stellen. Sie sind in digitaler Form zu übermitteln, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vorgangsweise vereinbart wird. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen oder elektronischen Werbemittel können die allfällig dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

f)        

„MNAZ“ nimmt keine urheberrechtliche Prüfung des ihm übermittelten Text- und Bildmaterials vor. Der Kunde erklärt, nicht in die Urheberrechte anderer Personen einzugreifen und verpflichtet sich ausdrücklich, „MNAZ“ für alle Ansprüche Dritter aus solchen Titeln vollkommen schad- und klaglos zu halten. Der Kunde garantiert weiters, dass die Werbemittel gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, „MNAZ“ sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten. „MNAZ“ und ihre Mitarbeiter sind zu einer inhaltlichen Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.

g)       

„MNAZ“ gewährleistet bei Zurverfügungstellung geeigneter Druckunterlagen die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Farbabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet und können zu keinen Ersatzansprüchen gegen MNAZ führen. Bei Feststellung ungeeigneter oder beschädigter Druckunterlagen durch „MNAZ“ wird der Kunde umgehend informiert und zur Verbesserung eingeladen.

h)       

Der Kunde hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf die Schaltung einer Ersatzanzeige. Wenn dies nicht möglich ist, hat er Anspruch auf aliquote Entgeltminderung, aber nur in jenem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige tatsächlich beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen, welcher Art auch immer, sind für „MNAZ“ ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Gewinnentgang oder auf Ersatz allfällig zusätzlich entstehender Kosten.

i)         

MNAZ sichert keinen bestimmten Erfolg der vom Kunden geschalteten Werbemittel zu. Die Mitarbeiter von MNAZ sind nicht berechtigt, derartige Zusicherungen abzugeben.

j)         

MNAZ ist ermächtigt, insoweit es nicht einer ausdrücklichen Weisung des Kunden zuwiderläuft, drucktechnisch notwendige oder vorteilhafte Änderungen an Inhalt und Aufmachung des Inserats vorzunehmen. Anzeigen, die aufgrund Layout-, Text-und/oder Satzvorschriften des Kundens die vereinbarte Größe überschreiten, werden nach ihrer tatsächlichen Größe in Rechnung gestellt, sofern eine Rücksprache mit dem Kunden aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit von „MNAZ“ liegen, nicht zustande kommt.

k)       

Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

l)         

Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt „MNAZ“ keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

m)    

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der Richtigkeit der zugesendeten Probeabzüge. Sendet der Kunde Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens von „MNAZ“ genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

n)       

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen oder elektronischen Werbemitteln endet drei Monate nach der letzten Veröffentlichung. Vom Kunden nicht zurückgeforderte Werbemittel werden im Ermessen  von „MNAZ“ danach vernichtet.

o)       

Beanstandungen und Reklamationen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Werbemittels bei sonstigem Verfall schriftlich geltend zu machen.

p)       

Der Kunde erhält auf Wunsch nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat „MNAZ“ Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 60 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind aliquot zu berechnen.

6.     

Sonstige Bestimmungen/Haftung

a)     

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist die jeweilige im Impressum kundgemachte Geschäftsadresse von „MNAZ“.

b)     

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Unternehmern anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

c)     

Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von „MNAZ“ schriftlich bestätigt sind.

d)     

Für Zustellungen von schriftlichen Nachrichten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der E-Mail-Verkehr vereinbart, außer dort, wo es in den Vertragsbedingungen anders geregelt ist. Zustellungen an den Kunden erfolgen immer an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse oder eine andere bekanntgegebene E-Mail-Adresse, wobei diese Adressänderung erst gültig ist, wenn sie durch „MNAZ“ schriftlich bestätigt ist. Gleiches gilt für die Postadresse. Zustellungen an „MNAZ“ haben immer an die E-Mail-Adresse office@medianet.at  bzw. an die im Impressum der Website angegebene Postadresse zu erfolgen.

e)     

Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. Hier wird besonders auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und auf das Datenschutzgesetz (bei der Verarbeitung von Daten iSd DSGVO) aber auch auf die Bestimmungen für Immaterialgüter und Wettbewerb verwiesen.

f)      

Bei Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
 

Gültig ab 05.12.2018